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Kontakt
und Terminvereinbarung
Termine
nach telefonischer Vereinbarung. Rufen Sie mich an oder mailen Sie
mir. Während der Gespräche kann ich Ihren Anruf nicht direkt entgegen
nehmen, in dieser Zeit ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet, ich
rufe Sie gerne zurück.
Psychotherapeutische
Praxis
Meike Nolte
Telefon:
022 41-20 31 84
Fax: 022 41-23 26 152
Email: info@psychotherapie-nolte.de
Anfahrtsbeschreibung:
Map24
Kosten
Ich habe eine Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten Ihnen ebenfalls
die Kosten für Psychotherapie in meiner Praxis.
Psychotherapiekostenregelung
bei gesetzlich Versicherten
Generell erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie
im Rahmen der Verträge. Psychotherapie ist eine Regelleistung. Kosten
für Beratung oder Paartherapie werden nicht von den Kassen erstattet,
diese werden privat abgerechnet. Ferner zahlt die Kasse nicht eine
ausschließliche Behandlung mit Hypnotherapie oder Gestalttherapie.
Wenn Sie dies wünschen, ist das auch eine privat abzurechnende Leistung.
Nach
derzeitiger Gesetzeslage sind vom gesetzlich versicherten Patienten/Patientin
keine Zuzahlungen zu Psychotherapieleistungen zu erbringen, die
im Rahmen der Psychotherapierichtlinien erfolgen. Wenn Sie sich
nach den sogenannten probatorischen (Probe-) Sitzungen für eine
Therapie bei mir entscheiden, benötigen Sie von Ihrem Arzt einen
Konsiliarbericht, der dem Antrag an die Krankenkasse auf Kostenerstattung
der Therapie beigefügt wird. Das hierfür erforderliche Formular
erhalten Sie von mir - mehr ist vor Aufnahme einer Psychotherapie
nicht zu leisten. Die Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgt
dann von mir nach Ihrer Unterschrift. Es ist notwendig, dass Sie
Ihre Krankenversicherungskarte (Chip-Karte) jeweils zur ersten Sitzung
im Quartal mitbringen.
Praxisgebühr
Da auch psychotherapeutische Praxen die Gebühr von 10,- Euro für
die gesetzlichen Krankenkassen einziehen müssen, ist es ratsam,
sich vom Hausarzt eine Überweisung zur Psychotherapeutin ausstellen
zu lassen. So bleibt Ihnen die Zahlung der 10,- Euro erspart. Sie
können aber auch die 10,- Euro Praxisgebühr bei mir entrichten und
erhalten dann eine Quittung hierüber, die Sie Ihren behandelnden
Ärzten vorlegen können.
Private
Krankenversicherung, einschließlich Beihilfe
Sind Sie privat versichert, erkundigen Sie sich bitte selbst bei
Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie. Nicht
bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig
übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Ferner
beinhalten einige Tarifverträge jährlich Stundenzahlbeschränkungen.
Bei einigen Privatversicherungen wird Psychotherapie zwar erstattet,
jedoch als Kulanzleistung. In diesem Fall ist es für Ihre Sicherheit
ratsam, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung einzuholen.
Die Kosten werden Ihnen von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten
in Rechnung gestellt, und Sie reichen diese persönlich bei Ihrer
privaten Krankenversicherung ein
Psychotherapie
als individuelle Gesundheitsleistung
Psychotherapeutische Leistungen, die von den Kassen nicht bezahlt
werden, weil sie keine Krankenbehandlung darstellen, können im Rahmen
von Privatrechnungen erbracht werden. Dazu gehören: Entspannungstraining
als Präventionsleistung, psychotherapeutische Verfahren als Selbsterfahrung
ohne medizinische Indikation, Stressbewältigungstraining, Raucherentwöhnung.
Allgemeine
Informationen
Die Psychotherapeutin verpflichtet sich, den Patienten/die Patientin
nach den qualitativen Standards ihres Berufsstandes zu behandeln.
Die
therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden
zu einem verbindlich verabredeten Termin statt. Der Patient/die
Patientin verpflichtet sich, die Termine pünktlich wahrzunehmen
und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 48 Werktagstunden vorher
abzusagen (telefonische Absage auf Anrufbeantworter, Fax, Email,
Brief).
Die
Psychotherapeutin ist gegenüber Dritten schweigepflichtig und wird
über den Patienten/die Patientin nur mit ausdrücklichem, schriftlichem
Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen.
Alle vom Patienten/Patientin beigebrachten oder von ihm/ihr ausgefüllten
Unterlagen gehen aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht
in das Eigentum der Psychotherapeutin über und werden von ihr über
einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.
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