Meike Nolte
Diplom-Psychologin,
Psychologische Psychotherapeutin

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Termine nach telefonischer Vereinbarung. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir. Während der Gespräche kann ich Ihren Anruf nicht direkt entgegen nehmen, in dieser Zeit ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet, ich rufe Sie gerne zurück.

Psychotherapeutische Praxis
Meike Nolte
Telefon: 022 41-20 31 84
Fax: 022 41-23 26 152

Email: info@psychotherapie-nolte.de

Anfahrtsbeschreibung: Map24

Kosten
Ich habe eine Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten Ihnen ebenfalls die Kosten für Psychotherapie in meiner Praxis.

Psychotherapiekostenregelung bei gesetzlich Versicherten
Generell erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie im Rahmen der Verträge. Psychotherapie ist eine Regelleistung. Kosten für Beratung oder Paartherapie werden nicht von den Kassen erstattet, diese werden privat abgerechnet. Ferner zahlt die Kasse nicht eine ausschließliche Behandlung mit Hypnotherapie oder Gestalttherapie. Wenn Sie dies wünschen, ist das auch eine privat abzurechnende Leistung.

Nach derzeitiger Gesetzeslage sind vom gesetzlich versicherten Patienten/Patientin keine Zuzahlungen zu Psychotherapieleistungen zu erbringen, die im Rahmen der Psychotherapierichtlinien erfolgen. Wenn Sie sich nach den sogenannten probatorischen (Probe-) Sitzungen für eine Therapie bei mir entscheiden, benötigen Sie von Ihrem Arzt einen Konsiliarbericht, der dem Antrag an die Krankenkasse auf Kostenerstattung der Therapie beigefügt wird. Das hierfür erforderliche Formular erhalten Sie von mir - mehr ist vor Aufnahme einer Psychotherapie nicht zu leisten. Die Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgt dann von mir nach Ihrer Unterschrift. Es ist notwendig, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte (Chip-Karte) jeweils zur ersten Sitzung im Quartal mitbringen.

Praxisgebühr
Da auch psychotherapeutische Praxen die Gebühr von 10,- Euro für die gesetzlichen Krankenkassen einziehen müssen, ist es ratsam, sich vom Hausarzt eine Überweisung zur Psychotherapeutin ausstellen zu lassen. So bleibt Ihnen die Zahlung der 10,- Euro erspart. Sie können aber auch die 10,- Euro Praxisgebühr bei mir entrichten und erhalten dann eine Quittung hierüber, die Sie Ihren behandelnden Ärzten vorlegen können.

Private Krankenversicherung, einschließlich Beihilfe
Sind Sie privat versichert, erkundigen Sie sich bitte selbst bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Ferner beinhalten einige Tarifverträge jährlich Stundenzahlbeschränkungen. Bei einigen Privatversicherungen wird Psychotherapie zwar erstattet, jedoch als Kulanzleistung. In diesem Fall ist es für Ihre Sicherheit ratsam, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung einzuholen. Die Kosten werden Ihnen von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten in Rechnung gestellt, und Sie reichen diese persönlich bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein

Psychotherapie als individuelle Gesundheitsleistung
Psychotherapeutische Leistungen, die von den Kassen nicht bezahlt werden, weil sie keine Krankenbehandlung darstellen, können im Rahmen von Privatrechnungen erbracht werden. Dazu gehören: Entspannungstraining als Präventionsleistung, psychotherapeutische Verfahren als Selbsterfahrung ohne medizinische Indikation, Stressbewältigungstraining, Raucherentwöhnung.

Allgemeine Informationen
Die Psychotherapeutin verpflichtet sich, den Patienten/die Patientin nach den qualitativen Standards ihres Berufsstandes zu behandeln.

Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden zu einem verbindlich verabredeten Termin statt. Der Patient/die Patientin verpflichtet sich, die Termine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 48 Werktagstunden vorher abzusagen (telefonische Absage auf Anrufbeantworter, Fax, Email, Brief).

Die Psychotherapeutin ist gegenüber Dritten schweigepflichtig und wird über den Patienten/die Patientin nur mit ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Alle vom Patienten/Patientin beigebrachten oder von ihm/ihr ausgefüllten Unterlagen gehen aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht in das Eigentum der Psychotherapeutin über und werden von ihr über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.

 


Meike Nolte · Josef-Menne-Str. 4 · 53757 Sankt Augustin · Tel.: 022 41-20 31 84