Kosten

Psychotherapie-Kostenregelung bei gesetzlich Versicherten

Ich habe eine Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten Ihnen ebenfalls die Kosten für Psychotherapie in meiner Praxis. 

Generell erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie im Rahmen der Verträge. Psychotherapie ist eine Regelleistung. Kosten für Beratung werden nicht von den Kassen erstattet, diese werden privat abgerechnet. Ferner zahlt die Kasse eine ausschließliche Behandlung mit Hypnotherapie oder Gestalttherapie nicht. Wenn Sie dies wünschen, ist das eine privat abzurechnende Leistung. 

Nach derzeitiger Gesetzeslage sind von der gesetzlich versicherten Patientin/Patienten keine Zuzahlungen zu Psychotherapieleistungen zu erbringen, die im Rahmen der Psychotherapierichtlinien erfolgen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie vor dem Beginn einer Psychotherapie, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen. Dieser dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Ich kläre in der Sprechstunde ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und Sie eine Psychotherapie benötigen oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Zum Abschluß werden Ihnen die Ergebnisse der Sprechstunde in Form einer individuellen Patienteninformation zur Verfügung gestellt. Wenn die Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, folgen noch die sogenannten probatorischen Sitzungen, sofern ein Therapieplatz bei mir frei ist.

Die Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde bedeutet leider nicht, dass Sie einen Therapieplatz haben. Dies erfolgt nur bei ausreichenden Kapazitäten. Wenn kein Therapieplatz frei ist, besteht entweder die Möglichkeit auf einen Platz zu warten oder in einer anderen Praxis mit freien Kapazitäten, die Therapie zu beginnen.

Wenn Sie sich nach den sogenannten probatorischen (Probe-) Sitzungen für eine Therapie bei mir entscheiden, benötigen Sie von Ihrem Arzt einen Konsiliarbericht, der dem Antrag an die Krankenkasse auf Psychotherapie beigefügt wird. Das hierfür erforderliche Formular erhalten Sie von mir – mehr ist vor Aufnahme einer Psychotherapie nicht zu leisten. Es ist notwendig, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte (Chip-Karte) jeweils zur ersten Sitzung im Quartal mitbringen.

Private Krankenversicherung, einschließlich Beihilfe

Sind Sie privat versichert, erkundigen Sie sich bitte selbst bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie. Nicht jede Versicherung und nicht bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Ferner beinhalten einige Tarifverträge eine Beschränkung der jährlichen Sitzungsanzahl. Bei einigen Privatversicherungen wird Psychotherapie zwar erstattet, jedoch als Kulanzleistung. In diesem Fall ist es für Ihre Sicherheit ratsam, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung einzuholen. Die Kosten werden Ihnen von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten in Rechnung gestellt, und Sie reichen diese persönlich bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.

Allgemeine Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung

Ich bin gegenüber Dritten schweigepflichtig und werde nur mit Ihrem ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Alle von Ihnen beigebrachten oder von Ihnen ausgefüllten Unterlagen gehen aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht in mein Eigentum über und werden von mir über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt. Ich verpflichte mich, Sie nach den qualitativen Standards meines Berufsstandes zu behandeln.

Die Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden zu einem verbindlich verabredeten Termin statt. Sie verpflichtet sich, die Termine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 48 Werktagstunden vorher abzusagen (telefonische Absage auf Anrufbeantworter, Fax, Email, Brief).

Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung

Die folgenden Angebote stellen keine Heilbehandlung dar und sind somit psychologische Leistungen zur individuellen Weiterentwicklung, die Sie selbst bezahlen.

Dazu gehören:

  • Selbsterfahrung und Trainings zur Persönlichkeitsentwicklung
  • Entspannungstraining als Präventionsleistung
  • Psychotherapeutische Verfahren als Selbsterfahrung ohne medizinische Indikation
  • Raucherentwöhnung
  • Coaching/Beratung

Diese Leistungen finden entweder als Einzelsitzung oder als Gruppentraining statt. Die Terminvereinbarung bzw. die Häufigkeit wird individuell vereinbart. Zur Information über die Kosten setzten Sie sich bitte mit mir in Verbindung.